Allgemeine Fragen zum digitalen Tachographen
Die rechtlichen Hinweise in diesen FAQ sind ohne Gewähr. Falls Fragen oder Unklarheiten dazu auftreten sollten, befragen Sie bitte Ihre örtlich zuständige Behörde. Falls Ihnen eine Aussage fehlt oder Sie unzufrieden mit der Beschreibung sind, würden wir uns freuen, wenn Sie uns dies mitteilen.
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Welche wichtigsten Veränderungen gibt es mit der VO 1266/2009 zur Anpassung von VO3821/85?
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Ab dem 01. Oktober 2011 ist in der Berechnung bei Neufahrzeug-Tachographen folgendes zu berücksichtigen:
- Bei der ersten Tätigkeitsänderung auf Ruhe oder Bereitschaft innerhalb von 120 Sekunden nach dem automatischen Wechsel auf Arbeit infolge des Anhaltens des Fahrzeugs wird davon ausgegangen, dass diese zum Zeitpunkt des Anhaltens eingetreten ist, so dass möglicherweise der Wechsel auf Arbeit aufgehoben wird.
- Wird zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der unmittelbar der Kalenderminute vorausgehenden und nachfolgenden Minute die Tätigkeit Lenken registriert, gilt die gesamte Minute als Lenk-Zeit. Für eine Kalenderminute, die deshalb nicht als Lenk-Zeit gilt, wird die Tätigkeit angesetzt, die als längste Tätigkeit innerhalb der Minute ausgeführt wurde (oder bei gleichlangen Tätigkeiten diejenige, die zuletzt ausgeführt wurde).
Die Details können Sie
hier (PDF) nachlesen. -
Wie muss ich handeln, wenn ich aus Gründen der Verkehrssicherheit weiterfahren muss?
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Die Verkehrssicherheit ist immer wichtiger als die Lenkzeitregelungen. Wenn Sie aus Gründen der Verkehrssicherheit von diesen Regelungen abweichen müssen, dann sollten Sie schnellstmöglich einen Ausdruck von den Aktivitäten dieses Tages erstellen. Auf der Rückseite dieses Ausdruckes geben Sie den Grund für die Übertretung an, beispielsweise welche Rastplätze besetzt waren.
Wenn Sie während einer Ruhepause Ihr Fahrzeug umsetzen mussten, ist es am Besten eine Unterschrift von der Person zu erhalten, die Sie dazu aufgefordert hat. Diese Anmerkungen müssen Sie während der folgenden DREI Monate mit sich führen. Bei einer Kontrolle kann die überwachende Stelle diese jederzeit drei Monate rückwirkend verlangen und eine Geldbuße verhängen, unabhängig von dem Land, in dem die Übertretung stattgefunden hat. -
Wie verhindere ich, dass durch Versetzen während der Verladung oder am Wochenende meine Ruhezeit unterbrochen wird?
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Wenn Sie nicht mit der Verladung beschäftigt sind, entfernen Sie am Besten Ihre Karte aus dem Tachographen und setzen diesen auf den Status "OUT OF SCOPE". Damit wird angezeigt, dass das Fahrzeug zurzeit nicht in einem Transportvorgang einbezogen ist. Demnach braucht die Fahrerkarte nicht gesteckt sein.
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Wo finde ich die Information zur Bedienung des digitalen Tachographen?
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Sie können die Anleitung durchlesen, die mit dem Tachographen ausgeliefert wurde.
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Wie lange können die Übertretungen geahndet werden?
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Unterwegs können Übertretungen mindestens drei Monate zurückverfolgt werden, solange es dasselbe Fahrzeug ist. Ihre Fahrerkarte kann mindestens bis zu 28 Tage rückwirkend überprüft werden. Während dieser Zeit können die Kontrolleure überall in Europa Strafen für registrierte Übertretungen erheben, unabhängig davon, wo sie begangen wurden. Falls Sie ein Bußgeld erhalten haben, bewahren Sie die Quittung gut auf, damit Sie nicht bei einer erneuten Kontrolle für die gleiche Übertretung noch einmal bezahlen müssen!
Innerhalb des Unternehmens besteht eine Aufbewahrungspflicht von einem Jahr. Bei Kontrollen im Unternehmen kann auch auf längere Perioden zurückgegriffen werden. Der Unternehmer muss in jedem Fall entsprechende Regelungen treffen. Er muss beweisen, dass er aktiv seinen Fahrer ermahnt hat, sich an die Regelungen zu halten. Es gibt Einzelfälle, bei denen Strafen bis zu 15.000 Euro erteilt wurden. -
Muss ich bei einer Überprüfung im Unternehmen meine Auswertungen dem Prüfer zur Verfügung stellen?
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Sie müssen ihre Auswertungen nicht dem Prüfer geben. Man muss die Originaldaten der Tachographendateien sowie die Daten der Fahrerkarten zur Verfügung stellen. Damit erstellt der Prüfer seine eigenen Auswertungen. Allerdings wird empfohlen, ihm die Auswertungen zur Verfügung zu stellen, um zu beweisen, dass Sie Ihre Fahrer aktiv kontrollieren. Ferner bietet sich Ihnen die Gelegenheit, im Voraus Übertretungen zu erklären und aufzuzeigen, welche Schritte Sie im Unternehmen eingeleitet haben, um Wiederholungen zu vermeiden.
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Ist es möglich die digitalen Aufzeichnungen "anzupassen"?
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Nein. Die durch den digitalen Tachographen generierten Daten sind vor Manipulation gesichert. Jede Veränderung würde unmittelbar dazu führen, dass die Datenbestände unbrauchbar werden. Außerdem verfügt der Tachograph über weitaus mehr Daten. Durch seine Anbindung an den CAN-Bus kann eine Manipulation der Daten durch die Kontrollbehörde sehr einfach festgestellt werden.
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Was ist bei der Übernahme von Gebraucht-, Vorführ- oder Mietfahrzeugen zu beachten?
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Die Tachographen von Gebraucht-, Vorführ- oder Mietfahrzeugen haben Fahrzeugdateien gespeichert, die von ihren Vorgängern erzeugt wurden. Diese Fahrzeugdateien würden beim Hochladen in das Webportal zusätzliche Kosten verursachen. Demzufolge muss im ersten Schritt der Tachograph durch die Unternehmenskarte des Nachfolgers/Mieters angemeldet werden. Im zweiten Schritt ist es notwendig, den Massenspeicher des Tachographen vor Beginn der Fahrzeugnutzung auszulesen und die erzeugten Fahrzeugdaten zu löschen.
Für den VDO Downloadkey besteht die Möglichkeit, diesen mit Hilfe der mitgelieferten Software über Downloadkey-Laufwerk:\START.html (beim älterem Typ I) oder über Downloadkey-Laufwerk "Keytools":\start.exe (beim neueren Typ II) so zu konfigurieren, dass nur die Daten der letzten x Tage heruntergeladen werden können. Anschließend kann der VDO Downloadkey an den digitalen Tachographen, in dem die Unternehmerkarte steckt, angeschlossen werden. Sie können dazu Details in der zum VDO Downloadkey mitgelieferten Anleitung lesen.
Kann in einem Ausnahmefall nicht auf die Unternehmenskarte zurückgegriffen werden (z.B. Unternehmenskarte steht kurzfristig nicht zur Verfügung, Ausfall eines Fahrzeugs), um den Tachographen zu aktivieren, muss ein Ausdruck zu Beginn und zum Schluss des Mietzeitraums erzeugt werden. Überschreitet der Mietzeitraum einen Tag, muss täglich ausgedruckt werden. Den Ausdurck muss der Fahrer unverzüglich weiterleiten. Weiterhin ist es notwendig, dass das Fahrzeug auf den Vermieter angemeldet ist. Denn der Vermieter muss seiner Pflicht nachkommen und innerhalb von drei Monaten die Daten des Mietzeitraums an den Mieter übergeben.
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Ab wie viel Tonnen zGG muss ich einen digitalen Tachographen verwenden?
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Fahrzeuge, die zur Güterförderung (oder Personenbeförderung mit weniger als 9 Personen einschließlich des Fahrers) dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht (also mit Anhänger) weniger als 3,5 t beträgt, müssen keinen Tachographen eingebaut haben. Ist dennoch ein Tachograph eingebaut, muss der Fahrer ihn benutzen, sofern er innerhalb der AETR-Staaten gewerblich fährt! Bei einem zGG höher als 3,5 t ist der Einbau (und damit die Nutzung) des Tachographen Pflicht.
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Wann müssen die Daten ausgelesen werden?
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Die Fahrerkarten müssen spätestens
- alle 28 Tage (deutsche Durchführungsvorschrift)
- alle 21 Tage in Österreich und der Schweiz
ausgelesen werden.
Alle Daten müssen ein Jahr lang SICHER aufbewahrt werden. -
Muss eine lückenlose Dokumentation und Überwachung der Zeiten auf Tachoscheiben durch den Unternehmer ans BAG geliefert werden?
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Verordnung (EWG) Nr. 3821/85, Absatz IV a) 2:
Sind mehrere Schaublätter miteinander verbunden, um die mögliche Dauer der eingriffsfreien Aufzeichnungen zu verlängern, so müssen die Verbindungen der einzelnen Schaublätter so ausgeführt sein, dass die Aufzeichnungen an den Übergangsstellen von einem Schaublatt zum nächsten weder Unterbrechungen noch Überlappungen aufweisen.
Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Artikel 10 (4)
Unternehmen, Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter, Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer und Fahrervermittlungsagenturen stellen sicher, dass die vertraglich vereinbarten Beförderungszeitpläne nicht gegen diese Verordnung verstoßen.
Notwendigkeit: Eine zeitlich überlappungsfreie und lückenlose Dokumentation ist notwendig.
Probleme: Tachoscheiben haben Überlappungen durch- Bedienungsfehler,
- Uhrzeitdifferenzen bei Fahrzeugwechseln,
- Tachographenstörungen.
Fazit: Theoretisch besteht nur die Pflicht, die Tachoscheiben zu liefern. In der Praxis muss man die Auswertung doch mitliefern, um den Überlappungen und Lücken in den Tachoscheiben vorzubeugen. Wenn man nur die Tachoscheiben liefert, fordert das BAG im günstigsten Fall bei Überlappungen und Lücken die Korrektur an. Im schlechtesten Fall erhält man sofort eine Strafe wegen Verstoß gegen den obigen Artikel. Außerdem müssen Überschreitungsmeldungen bekannt sein, damit man diesen vorbeugen kann. -
Was ist bei einem schadhaften Tachographen zu beachten?
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Wenn ein Schaden an einem Tachographen festgestellt wird, muss das Fahrzeug zur Inspektion in eine Werkstatt für digitale Tachographen gebracht werden. Wenn das Gerät aus dem Verkehr gezogen wird, müssen die vom letzten Eigentümer im Tachographen gespeicherten Daten heruntergeladen und dem Dateneigentümer zurückgegeben werden. Wenn das Herunterladen von Daten nicht möglich ist, stellt die Werkstatt ein Unlesbarkeitszertifikat aus. Das Unternehmen muss dieses Zertifikat sicher aufbewahren, denn es muss bei einer Kontrolle zur Verfügung stehen.
Erkundigen Sie sich bei den Behörden Ihres Landes über die Mindestaufbewahrungsdauer. Es empfiehlt sich, ein Verzeichnis der von einer Werkstatt für digitale Tachographen ausgestellten Unlesbarkeitszertifikate zu führen. Wenn die Werkstatt einen schriftlichen Bescheid von einer Kontrollbehörde erhält, muss ihr eine Kopie der gespeicherten, heruntergeladenen Daten für Kontrollzwecke übergeben werden. Dies bedarf keiner Genehmigung durch den Dateneigentümer. Ansonsten ist die Werkstatt nicht dazu berechtigt, die heruntergeladenen Daten eines Unternehmens ohne schriftliche Genehmigung des Dateneigentümers an Dritte weiterzugeben.
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Was ist bei einer beschädigten Unternehmenskarte zu beachten?
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Wenn eine Unternehmenskarte beschädigt ist, muss eine Ersatzkarte beschafft und verwendet werden.
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Wo erhalte ich eine Fahrerkarte?
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Sie erhalten die Fahrerkarte bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausgabestelle. Hier finden Sie eine
Übersicht der Ausgabestellen für Fahrerkarten in den einzelnen Bundesländern. -
Wo erhalte ich eine Unternehmenskarte?
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Sie erhalten die Unternehmenskarte bei der zuständigen Ausgabestelle, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden kann. Hier finden Sie eine
Übersicht der Ausgabestellen für Fahrerkarten in den einzelnen Bundesländern.. -
Wo finde ich gesetzliche Bestimmungen zum Thema?
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Hier finden Sie gesetzliche Bestimmungen zum digitalen Tachographen und Beantragung von Kontrollgerätekarten.
Gesetzliche Bestimmungen EU:
Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr vom 20. Dezember 1985
Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr vom 20. Dezember 1985
Verordnung (EG) Nr. 2135/98 des Rates vom 24. September 1998 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr und der Richtlinie 88/599/EWG über die Anwendung der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85
Verordnung (EG) Nr. 1360/2002 - Siebte Anpassung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr an den technischen Fortschritt
Richtlinie 2006/22/EG
des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über Mindestbedingungen für die Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 88/599/EWG des Rates
Umsetzung der Richtlinie 2006/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Mindestbedingungen für die Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr
sowie zur Aufhebung der Richtlinie 88/599/EWG des Rates
Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates - Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (
AETR)
Gesetzliche Bestimmungen Deutschland:
- Fahrpersonalverordnung -
FPersV - Fahrpersonalgesetz -
FPersG - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (
StVZO) - Arbeitszeitgesetz (
ArbZG)
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Ich habe ein Unternehmen, das Leihfahrer vermietet, diese sind nach der Arbeitnehmerüberlassung entliehene Kraftfahrer. Wer ist für welche Daten verantwortlich?
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In diesem Fall ist das Unternehmen, das sich den Fahrer ausleiht bzw. geliehen bekommt, für die Archivierung von Fahrer- und Fahrzeugdaten verantwortlich.
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Ich habe ein Unternehmen, das Leihfahrer vermietet, diese sind selbst fahrende Unternehmer. Wer ist für welche Daten verantwortlich?
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Da der freiberuflich Fahrende eine Unternehmung ist und demzufolge eine Unternehmenskarte besitzt, ist er für die Fahrer- und Fahrzeugdaten selbst verantwortlich. Er hat die Pflicht diese zu archivieren.
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Wo finde ich weitere Produkte zum Thema Tachograph, Tachoscheibe, Fahrerkarte, Fahrzeugdaten, Lenk- und Ruhezeiten?
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Besuchen Sie unseren
Webshop. Sie finden dort unter anderem Hardware for Tachographen. -
Warum muss ich mich mit den Sozialreports beschäftigen?
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Am 11. April 2007 ist das Gesetz EU-Verordnung 561/2006 in Kraft getreten. Die Transportunternehmer müssen aktiv kontrollieren, ob Ihre Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Das müssen Sie schriftlich beweisen. Der Sozialreport ermöglicht Ihnen auf einfache Weise dies zu erledigen. Sie können Ihre Fahrer durch entsprechende Hinweise in dem Report daran erinnern und erfüllen Ihre Kontrollpflicht durch die Unterschrift in der Auswertung.
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Wie lange müssen digitale Daten sicher aufbewahrt werden?
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Die Aufbewahrungszeit für digitale Daten ist je nach Land, in dem das Fahrzeug registriert ist, unterschiedlich. In der Schweiz sind es mindestens 3 Jahre, in Österreich mindestens 2 Jahre, in Deutschland und den Niederlanden sind es mindestens 1 Jahr.
Aus anderen rechtlichen Gründen können sich längere Aufbewahrungsfristen ergeben. Beispielsweise für Deutschland ergibt sich aus § 16 Abs. 2 und § 21a Abs. 7 Arbeitszeitgesetz, dass Aufzeichnungen zu den Arbeitszeiten der Beschäftigten mindestens zwei Jahre aufzubewahren sind und aus § 147 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 3 Abgabenordnung, dass eine sechsjährige Aufbewahrungsfrist für Unterlagen, die für die Lohnbuchhaltung verwendet werden, gilt. Bei letzterem Fall sollte es genügen, die Daten rechtzeitig im CSV-Format zu speichern. Bitte erkundigen Sie sich nach eventuell abweichenden Vorschriften des entsprechenden Landes.